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Deutsche Rentenversicherung erkennt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente an

Die Mandantin hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, den die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt hat. Das Widerspruchsverfahren verlief erfolglos. Immer wieder problematisch sind Auseinandersetzungen mit der Deutschen Rentenversicherung, wenn die Betroffenen an psychischen Problemen leiden, in diesem Fall an einer schweren Depression. Den Nachweis der Erwerbsminderung zu führen, ist ausgesprochen schwer und die Beweislast liegt bei den Betroffenen. Deshalb gehen Zweifel immer zu deren Lasten. Einen Großteil der Antragsteller jedoch erhält die Rente wegen Erwerbsminderung wegen psychischer Erkrankungen. Sie sind eine der Hauptursachen der Erwerbsminderung.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wurde für die Mandanten Klage zum Sozialgericht Meiningen erhoben (Link zum Muster einer Klage). Das Sozialgericht hat Befundberichte beigezogen und auch die Unterlagen aus der Verwaltungsakte ausgewertet. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich dann von den Argumenten überzeugen lassen und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente anerkannt. Das Verfahren konnte so auf schriftlichem Wege, also ohne Termin vor Gericht beendet werden. Der Mandantin blieb so die Einholung eines Sachverständigengutachtens erspart und sie hat zunächst befristet Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, was dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Sie hat so die Möglichkeit, kurz vor Ablauf der Bewilligungszeit erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Letztlich hat die Deutsche Rentenversicherung auch die Rechtsanwaltsgebühren erstattet.

Wie läuft das Verwaltungsverfahren ab?

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