Mediation

Die Alternative zum Rechtsstreit

 

Was ist Mediation und wie kann der Mediator helfen?

Mediation ist der Pinsel, mit dem sich der Sand aus dem Getriebe streichen lässt.

Wir finden zusammen einen Ausweg ohne Rechtsstreit: Wenn Sie mit Ihrem Gegenüber noch an einem Tisch sitzen können, aber keine Lösung finden, ist die Mediation der richtige Weg, die Wogen zu glätten. Schnell, unkompliziert und oft kostengünstiger als der Streit vor Gericht. Es gibt keine Verlierer, nur Gewinner.

Die Alternative zur jahrelangen Streiterei vor Gericht, denn nicht jeder Streit muss im Streit enden!

Die Mediation (lat. „Vermittlung“) bietet ein strukturiertes Verfahren, mit dem eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden oder beendet werden kann – und zwar zu Kosten, die oft niedriger sind, als das schwer überschaubare Kostenrisiko, das mit einem Gerichtsverfahren einher geht. Nicht das Gericht trifft die Entscheidung. Die Parteien erarbeiten die Lösung selbst, mit Hilfe des Mediators. Lösungen sind möglich, die mit einem Urteil nie erreichbar wären.

Deshalb stoßen Vereinbarungen, die in der Mediation getroffen werden auf ein hohe Akzeptanz, denn die Parteien haben sie selbst entwickelt. Mit dem Urteil findet der Rechtstreit sein Ende, der Streit aber geht weiter. So kehrt kein Rechtsfrieden ein. Dieser Rechtsfrieden ist aber überall da wichtig, wo die Beteiligten auch nach Beendigung des Streits noch miteinander umgehen müssen, sei es in der Familie, in der Gesellschaft, am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft.

Insbesondere in folgendenden Bereichen hat sich die Mediation bewährt:

Soll die Mediation erfolgreich sein, müssen einige Grundprinzipien eingehalten werden:

  • Freiwilligkeit, zumindest ist das wünschenswert
  • Vertraulichkeit/Verschwiegenheit
  • Allparteilichkeit/Neutralität des Mediators
  • Informiertheit/Ehrlichkeit
  • Ergebnisoffenheit des Verfahrens
  • Selbstbestimmtheit/Eigenverantwortlichkeit
  • Veränderbarkeit
  • respektvoller Umgang miteinander
  • Es findet keine Rechtsberatung statt!

Das Verfahren setzt sich aus einzelnen Phasen zusammen:

1. Mediationsvereinbarung – Wie wollen wir miteinander reden?

2 . Themensammlung – Worüber wollen wir reden?

3. Inhaltliche Klärung – Bedürfnisse ermitteln – Was ist mir wichtig?

4. Entwicklung von Teillösungen – kreative Phase

5. Gesamtlösung/Abschlussvereinbarung – die Teillösungen werden zusammen geführt

Mit der Abschlussvereinbarung wird eine verbindliche Regelung für die Beteiligten zur Lösung des Konflikts geschaffen.

Daneben gibt es einen Mediationsvertrag, der das Verhältnis der zwischen den Medianten auf der einen Seite und dem Mediator auf der anderen Seite regelt.

Ein Beispiel aus der Familie: Die Mediation zur Regelung des Umgangs mit dem Kind.

SchwerbehinderungTeil der Auseinandersetzung zwischen den Eltern ist oft der Umgang mit dem Kind oder den Kindern. Ob die Eltern miteinander verheiratet sind, ist ohne Belang. Auf die gemeinsame elterliche Sorge kommt es ebenfalls nicht an. Anspruch auf Umgang hat auch, wer nicht die elterliche Sorge inne hat. Zwei Möglichkeiten hat, wer mit der Situation unzufrieden hat. Auf das Rechtliche allein beschränkt ist der Weg zum Gericht. Gelingt dort keine Einigung, regelt das Gericht mittels Beschluss den Umgang. Monate kann das dauern. Das Kostenrisiko ist erheblich, denn der Streit kann sich über zwei Instanzen hinziehen. Das beide Seiten und das Kind mit der Entscheidung einverstanden sind, wird kaum der Fall sein. Folge sind verhärtete Fronten. In der Zukunft gemeinsame Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen ist fast unmöglich.

Wenn beide Eltern dazu bereit sind, vereinbart man stattdessen einen Termin beim Mediator. Nicht Monate gehen ins Land, sondern nur Tage. Der Mediator erfragt, wo die unterschiedlichen Interessen liegen und unterstützt die Eltern bei Suche nach einer Lösung, mit der beide Eltern und das Kind leben können. Planen Sie für den ersten Termin ca. 90 Minuten. Eine Lösung lässt sich meist erzielen, um den Umgang wieder anzuschieben, zum Beispiel für die nächsten Wochen oder Feiertage. Gelingt noch keine endgültige Vereinbarung, so erzielt man einen Teilerfolg, auf den man aufbauen kann. Ist der erste Schritt geschafft, wird es leichter. Man kann sich nach einiger Zeit nochmals mit dem Mediator treffen und reflektieren, was noch verbessert werden kann.

Der Konflikt am Arbeitsplatz

Wie überall, kann es auch unter Kollegen kriseln. Das können Mitarbeiter einer Hierachieebene sein oder aber Streit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Die Leistung wird nicht besser, wenn Streitigkeiten die Arbeit dominieren. Ausfallzeiten durch Krankheit können die Folge sein, Fehler nehmen zu, die Fluktuation auch. Nur die Motivation, die sinkt.

Wie soll man darauf sinnvoll reagieren?

Arbeitgeber: Er kann sein Direktionsrecht ausüben, abmahnen und kündigen. Rechtlich problematisch, je härter der Eingriff ist. Insbeondere die Künidgung ist oft nicht von Erfolg gekrönt. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe nachweisen. Das Verhalten des betroffenen Mitarbeiters muss zur Kündigung berechntigen. Und wenn die Kündigung doch gelingt, zum Beispiel mit Hilfe einer teuren Abfindung, muss ein neuer Mitarbeiter gefunden werden. Ob es besser wird, weiß man nicht. Selten

Mitarbeiter: Kann sich nur zurücksziehen, entweder innerlich. Die Fehlzeiten häufen sich und die Leistung sackt ab. Oder er kündigt. So oder so bleibt die Arbeit liegen.

Alternative: Vernunft kehrt ein, wenn sich herausstellt, das die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Option ist. Nicht gewünscht, rechtlich nicht möglich oder zu teuer. Dann liegt die Mediation auf der Hand. Mit ihr kann man den Konflikt an der Wurzel packen und wirlich lösen.

 

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