staircase-274614_1920

Erwerbsminderungsrente wegen Long COVID

Erfolgreicher Widerspruch: Mandant erhält (befristet) Rente wegen Erwerbsminderung, weil er an Long COVID erkrankt ist.

Zunächst hat die Rentenversicherung den Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Ich habe das Mandat übernommen und Widerspruch erhoben.

Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.

Infektionsschutzgesetz.de

Während des Widerspruchsverfahrens hat die Rentenversicherung dem Mandanten eine stationäre Reha, also eine Kur bewilligt, übrigens auch auf einen von mir erhobenen Widerspruch. Verbessert hat sich der Zustand in der Reha leider nicht. Der Reha-Entlassungsbericht hat dann bestätigt, dass der Mandant erwerbsunfähig ist. So lenkte die Rentenversicherung ein und bewilligte befristet die Rente. Gegen die Befristung war nichts einzuwenden. Sie ist der Normalfall. Nur wenn die Genesung unwahrscheinlich ist, muss die Rente unbefristet bewilligt werden. Für den ungewissen Behandlungserfolg gilt das nicht. Der Mandant wird aber, wenn es ihm nicht besser geht, ca. drei Monate vor dem Ende der Rente einen Weiterbewilligungsantrag stellen. In den Bewilligungsbescheiden der Deutschen Rentenversicherung findet man den Hinweis darauf. Zu guter Letzt hat die Rentenversicherung die Rechtsanwaltsgebühren erstattet, weil das Widerspruchsverfahren erfolgreich war.

Ähnliche Beiträge

zum Thema

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Neuer Anspruch b ...

Mehr erfahren

Schwerbehinderung: Kündigungsschutz für schwerbehind ...

Mehr erfahren

Beendet die Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhält ...

Mehr erfahren

Urlaubsanspruch verjährt? Von wegen! EUGH schlägt si ...

Mehr erfahren