Düsseldorfer Tabelle 2023

Düsseldorfer Tabelle 2021 online

Pünklich zum Jahresende hat das OLG Düsseldorf die neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie regelt den Unterhalt ab Januar 2021. Gläubiger und Schuldner sollten darauf achten, dass die Beträge für den Kindesunterhalt angepasst werden.

Was ist neu?

Der Kindesunterhalt erhöht sich, ebenso das Kindergeld. Der Mindestunterunterhalt = 100 % bis zu einem unterhaltsrechtlichen Einkommen von 1.900,00 EUR sieht nun so aus:

  • 0 – 5 Jahre = 283,50 EUR (alt 267,00 EUR)
  • 6 – 11 Jahre = 341,50 EUR (alt 322,00 EUR)
  • 12 – 17 Jahre = 418,50 EUR (alt 395,00 EUR)
  • ab 18 Jahre = 345,00 EUR (326,00 EUR)

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