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Erfolg vor dem Sozialgericht: GdB 50 für Mandantin durchgesetzt

In einem aktuellen sozialrechtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht Meiningen konnte unsere Kanzlei für eine Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen: Das Gericht verurteilte den Landkreis Sonneberg dazu, ab Dezember 2023 einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 festzustellen. Damit wurde der Schwerbehindertenstatus anerkannt, der unserer Mandantin zuvor durch Verwaltungsbescheid und Widerspruchsverfahren verweigert worden war.

Ausgangslage: Ablehnung trotz Verschlechterung

Unsere Mandantin leidet unter einer Vielzahl gesundheitlicher Beeinträchtigungen, darunter chronische Schmerzen, Fibromyalgie, eine funktionelle Wirbelsäulenstörung, eine psychische Belastungsreaktion sowie ein Reizdarmsyndrom mit massiven Alltagsbeeinträchtigungen. Trotz Vorlage umfangreicher ärztlicher Unterlagen und Befunde wurde ihr im April 2024 lediglich ein GdB von 40 zuerkannt. Ein Schwerbehindertenausweis wurde verweigert.

Unsere Argumentation: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

Wir vertraten die Auffassung, dass die Bewertung der einzelnen Erkrankungen durch die Behörde unzureichend war und die Wechselwirkungen der Beeinträchtigungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sowohl nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen als auch der einschlägigen Rechtsprechung sind die gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Gesamtheit zu bewerten – nicht als isolierte Einzel-GdB.

Besonders betonten wir die kombinierte Belastung durch chronische Schmerzen, psychische Faktoren, die dauerhafte Medikamenteneinnahme und die erheblich eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Der gerichtliche Erfolg

Nach ausführlicher mündlicher Verhandlung am 5. Juni 2025 gab das Sozialgericht Meiningen unserer Klage vollumfänglich statt. Es hob die Verwaltungsentscheidung auf und stellte fest, dass ein GdB von 50 rückwirkend ab Dezember 2023 vorliegt.

Ein wichtiger Punkt: Die Gegenseite erschien zur Verhandlung nicht. Das Gericht würdigte die vorgelegten ärztlichen Berichte und die persönlichen Schilderungen unserer Mandantin ausführlich. In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, dass die gesundheitlichen Einschränkungen eine erhebliche Auswirkung auf die Lebensführung haben, die den Schwerbehindertenstatus rechtfertigt.

Was bedeutet ein GdB von 50?

Ein GdB von 50 ist die rechtliche Schwelle für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX. Damit stehen Betroffenen eine Vielzahl von Rechten und Nachteilsausgleichen zu:

  • Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
  • Zusatzurlaub von fünf Tagen jährlich
  • steuerliche Vorteile
  • Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen bei GdB 30 + Gleichstellung (nicht mehr erforderlich)
  • Verbesserter Zugang zu Rehabilitationsleistungen
  • Erleichterungen bei der Arbeitsplatzgestaltung
  • Vorrang bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst

Fazit: Es lohnt sich, zu kämpfen!

Dieser Fall zeigt, dass sich Beharrlichkeit und rechtliche Durchsetzungskraft lohnen. Die Anerkennung eines GdB von 50 kann für Betroffene nicht nur materielle Vorteile bringen, sondern auch eine Anerkennung ihrer Lebensrealität und gesundheitlichen Belastung bedeuten.

Wenn auch Sie sich mit einem aus Ihrer Sicht unzureichenden GdB-Bescheid konfrontiert sehen, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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