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Hilfsmittel abgelehnt – was Sie jetzt tun können

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln. Dennoch lehnen Krankenkassen Anträge häufig ab – mit dem Hinweis auf fehlende Erforderlichkeit, angebliche Alternativen oder das Wirtschaftlichkeitsgebot. Ein Ablehnungsbescheid ist jedoch nicht das Ende, sondern oft erst der Beginn eines rechtlich durchsetzbaren Anspruchs.

Welche Hilfsmittel sind umfasst?

Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V sind unter anderem Hörgeräte, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel, Rollstühle, Mobilitätshilfen oder spezielle technische Geräte. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im Einzelfall erforderlich ist, um

  • den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine bestehende Behinderung auszugleichen.

Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Hilfsmittel „komfortabel“ ist, sondern ob es einen wesentlichen Gebrauchsvorteil bietet – also spürbar zur Bewältigung des Alltags beiträgt.

Häufige Ablehnungsgründe der Krankenkassen

Krankenkassen lehnen Anträge insbesondere ab mit der Begründung,

  • das Hilfsmittel diene nur dem Komfort,
  • es handele sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens,
  • eine günstigere Alternative sei ausreichend,
  • der sogenannte „Nahbereich“ könne auch ohne das beantragte Hilfsmittel erschlossen werden oder
  • es liege ein „neues“ Hilfsmittel bzw. eine neue Behandlungsmethode vor.

Die sozialgerichtliche Rechtsprechung – insbesondere des Bundessozialgerichts – hat diese Argumente in den letzten Jahren jedoch deutlich präzisiert und teilweise korrigiert, insbesondere zugunsten der Versicherten .

Das Verfahren: Vom Antrag bis zur Klage

  1. Antrag bei der Krankenkasse
    Der Antrag sollte medizinisch gut begründet sein, etwa durch ärztliche Verordnungen, Stellungnahmen oder Befundberichte.
  2. Ablehnungsbescheid
    Lehnt die Krankenkasse ab, beginnt eine Widerspruchsfrist von in der Regel einem Monat.
  3. Widerspruchsverfahren
    Im Widerspruch werden die medizinischen und rechtlichen Argumente vertieft. Häufig werden zusätzliche ärztliche Stellungnahmen, Gutachten oder Angaben zum konkreten Alltag benötigt.
  4. Klage vor dem Sozialgericht
    Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann Klage erhoben werden. Das Sozialgericht prüft den Anspruch vollständig neu und ist nicht an die Einschätzung der Krankenkasse gebunden.

Wie ich Sie als Anwalt unterstütze

Als im Sozialrecht erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in allen Verfahrensstufen – insbesondere nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids:

  • Prüfung Ihres Anspruchs anhand aktueller Rechtsprechung
  • Strategische Beratung, ob und wie sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnt
  • Formulierung rechtssicherer Widersprüche und Klageschriften
  • Auseinandersetzung mit medizinischen Gutachten und Stellungnahmen des MD
  • Vertretung vor dem Sozialgericht, wenn nötig auch im Eilverfahren

Gerade im Hilfsmittelrecht kommt es auf Details an: auf die konkrete Alltagssituation, den tatsächlichen Nutzen des Hilfsmittels und eine saubere rechtliche Einordnung. Viele Ablehnungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Fazit

Ein abgelehnter Hilfsmittelantrag bedeutet nicht, dass Ihnen die Versorgung endgültig verwehrt bleibt. Die Erfolgsaussichten im Widerspruchs- und Klageverfahren sind oft gut – insbesondere, wenn der Anspruch konsequent und fachkundig durchgesetzt wird.

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, berate ich Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

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