
Krankengeld trotz Rente – warum sich Widerspruch lohnen kann
Viele Menschen, die in Rente gehen, möchten trotzdem weiterarbeiten – zum Beispiel in Teilzeit. Das ist möglich – auch mit einer sogenannten Teilrente. Doch was passiert, wenn man in dieser Zeit krank wird? Bekommen Rentnerinnen und Rentner dann noch Krankengeld?
Genau diese Frage musste ein Mandant von uns klären lassen. Die Krankenkasse meinte: „Nein – Sie bekommen keine Krankengeldzahlungen mehr, weil Ihre Rente fast eine Vollrente ist. Der kleine Verzicht von 0,01 % zählt nicht.“
Doch wir sagen: So einfach geht das nicht!
Unser Einsatz für den Mandanten
Unser Mandant bezieht seit dem 1. September 2024 eine Altersrente – aber ganz bewusst als Teilrente, also zu 99,99 %. So wollte er weiter berufstätig bleiben und gleichzeitig schon etwas Rente bekommen. Das ist laut Gesetz völlig legal und wird durch das sogenannte Flexirentengesetz unterstützt.
Als er krank wurde, stellte er – wie vorgesehen – einen Antrag auf Krankengeld. Doch die Krankenkasse lehnte ab. Begründung: Die Teilrente sei in Wahrheit eine Vollrente. Und bei einer Vollrente gebe es kein Krankengeld mehr.
Wir haben Widerspruch eingelegt – mit Erfolgsaussichten. Denn:
- Teilrente bleibt Teilrente, auch wenn sie fast 100 % beträgt.
- Der Gesetzgeber erlaubt ganz bewusst solche Modelle für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand.
- Es gibt Urteile der Landessozialgerichte, die bestätigen: Solange die Teilrente offiziell bewilligt wurde, bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre Krankenkasse Ihnen Leistungen verweigert, lohnt sich ein genauer Blick. Oft stecken komplizierte rechtliche Bewertungen dahinter, die nicht immer korrekt sind.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – ob beim Krankengeld, der Rente oder anderen Leistungen der Sozialversicherung. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Sozialrecht und steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite.
Lassen Sie sich nicht verunsichern. Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall!