Wer oft krank ist, kann als behindert gelten!

Krankheit und Behinderung sind nicht dasselbe. Und es ist auch nicht egal, ob man krank oder berhindert ist. Einige Sozialleistungen setzen eine Krankheit voraus – wie das Krankengeld, andere eine Behinderung – wie die Feststellung eines Merkzeichens.

Weil das so ist, hat ein dänisches Gericht den Europäischen Gerichtshof anrufen, um klären zu lassen, was unter dem Begriff „Behinderung“ zu verstehen ist. Hintergrund ist die Europäische Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG). Diese Richtlinie schafft einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung unter anderem wegen einer Behinderung.

Das Gericht hat folgendes ausgeführt:

Der Begriff „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass er einen Zustand einschließt, der durch eine ärztlich diagnostizierte heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn diese Krankheit eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist. Für die Frage, ob der Gesundheitszustand einer Person unter diesen Begriff fällt, kommt es nicht auf die Art der Maßnahmen an, die der Arbeitgeber ergreifen muss.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Richtlinie den Arbeitgeber verpflichtet, geeignete und angemessene Vorkehrungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere um Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufs und den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.

Fazit:

Erfüllt ein Betroffener, der erkrankt ist, diese Voraussetzungen so gilt er auch als behindert, was ihn unter den Schutz der Vorschriften für behinderte Menschen stellt. In den Fällen, die der Europäische Gerichtshof zu entscheiden hatte, konnten so zwei dänische Arbeitnehmer für sich den verbesserten Kündigungschutz für behinderte Menschen in Anspruch nehmen und eine verkürzte Arbeitszeit durchsetzen.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 11.04.2013

Aktenzeichen: C‑335/11 und C‑337/11