
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen Long Covid: Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Long Covid, eine anhaltende Folge einer COVID-19-Erkrankung, kann Betroffene erheblich einschränken und die Arbeitsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen. Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen, typische Symptome und wichtige Schritte zur Beantragung erläutert.
Gesetzliche Grundlagen
Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist im § 43 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
- Teilweise oder volle Erwerbsminderung
Es muss ärztlich festgestellt werden, dass der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich (bei teilweiser Erwerbsminderung) oder weniger als drei Stunden täglich (bei voller Erwerbsminderung) arbeiten kann. Entscheidend ist hierbei die Gesamtarbeitsfähigkeit, nicht nur die Ausübung des bisherigen Berufs. - Erfüllung der Wartezeit
Der Betroffene muss mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben (§ 50 SGB VI). - Kein zumutbarer Arbeitsplatz verfügbar
Auch wenn die gesundheitlichen Einschränkungen die Ausübung des bisherigen Berufs unmöglich machen, muss geprüft werden, ob ein anderer Arbeitsplatz im Rahmen der verbleibenden Leistungsfähigkeit realistisch ist.
Typische Symptome von Long Covid
Long Covid ist eine multifaktorielle Erkrankung mit einem breiten Spektrum an Symptomen, die individuell unterschiedlich ausgeprägt sein können. Zu den häufigsten Symptomen, die eine Erwerbsminderung begründen können, gehören:
- Chronische Erschöpfung (Fatigue): Ein häufiges und schwerwiegendes Symptom, das die physische und psychische Leistungsfähigkeit stark reduziert.
- Kognitive Störungen („Brain Fog“): Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme und das Gefühl, geistig „neben sich“ zu stehen.
- Atemwegsprobleme: Anhaltende Atemnot, reduzierte Lungenkapazität oder Hustenanfälle.
- Muskelschwäche und Gelenkschmerzen: Einschränkungen der Mobilität oder der körperlichen Belastbarkeit.
- Herz-Kreislauf-Beschwerden: Tachykardien, Schwindel oder Kreislaufprobleme, die selbst leichte Tätigkeiten erschweren können.
- Psychische Belastungen: Angstzustände, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen, die häufig mit Long Covid einhergehen.
Medizinische Feststellung der Erwerbsminderung
Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist eine klare medizinische Diagnose erforderlich. Diese wird in der Regel durch folgende Instanzen erstellt:
- Behandelnde Ärzte: Sie dokumentieren die Symptome und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.
- Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MD): Im Rahmen der Sozialversicherung erfolgt hier eine Begutachtung der Gesundheitslage, wenn ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wird.
- Gutachten im Rentenverfahren: Die Deutsche Rentenversicherung kann eigene Gutachter beauftragen, um die Erwerbsminderung festzustellen. Solche Gutachten müssen kritisch hinterfragt werden, denn die Deutsche Rentenversicherung wählt den Gutachter aus.
- Medizinische Reha: Der Reha-Entlassungsbericht, der zum Abschluss der Maßnahme erstellt wird, liefert viele wertvolle Hinweise. Man sollte sich dieser Möglichkeit also nicht verschließen.
Es ist ratsam, sämtliche ärztlichen Befunde und Diagnosen gut zu dokumentieren und im Rentenverfahren einzureichen.
Fazit
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegen Long Covid besteht, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine dauerhafte Reduktion der Arbeitsfähigkeit verursachen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Betroffene sollten frühzeitig ärztliche Unterstützung suchen, sich umfassend beraten lassen und eine gründliche Dokumentation ihrer Beschwerden vornehmen.
Bei Fragen oder zur Unterstützung im Antragsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!