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Arbeitsvertrag vs. Praktikumsvertrag

Was gilt? Egal? Dank des Mindestlohngesetzes ist der Unterschied erheblich. Wenige Euro für das Praktikum, wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn beim Arbeitsvertrag. Hinzu treten die arbeitsrechtlichen Segnungen wie der Anspruch auf Urlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der gesetzliche Kündigungsschutz sowie die Sozialtversicherungspflicht. Die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung werden abgeführt. Das Risiko liegt beim Arbeitgeber.

Wie unterscheiden sich beide Verträge?

Eines vorab: Der Praktikumsvertrag ist nicht pauschal illegal. Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Mindestlohn ausgeschlossen, wenn sie:

  1. ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten
  2. ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten
  3. ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder
  4. an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen.

In § 22 Mindestlohngesetz findet man folgende Definition:

Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.

Was bedeutet das?

Überschrift und Inhalt des Vertrages sind ein Indiz, mehr nicht. Entscheidend ist: Was tut die Praktikantin bzw. der Praktikant im Unternehmen? Die Ausbildung muss im Vordergrund stehen. Das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen muss deutlich überwiegen. Folgt also auf die abgeschlossene Ausbildung ein Praktikum, wird es für den Arbeitgeber schwierig.

Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer ist hingegen, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Dazu gehören Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit, welche der Arbeitnehmer im Wesentlichen nicht frei gestalten kann, § 611a BGB.

Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Man muss also alle oben genannten Punkte einzeln prüfen.

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