Parkinson durch Pestizide jetzt Berufskrankheit – Neue Chancen für Betroffene
Eine wichtige Änderung im Berufskrankheitenrecht bringt neue Chancen für viele Betroffene:
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 beschlossen, das „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Damit wird erstmals ausdrücklich anerkannt, dass eine langjährige berufliche Belastung durch Pestizide Parkinson verursachen kann.
Für zahlreiche Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft und anderen Bereichen eröffnet dies die Möglichkeit, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten.
Wer kann betroffen sein?
Nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kommen insbesondere Personen in Betracht, die über viele Jahre hinweg beruflich Pestizide angewendet haben. Betroffen sein können insbesondere:
- Landwirte,
- mitarbeitende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Betrieben,
- Beschäftigte im Gartenbau,
- Beschäftigte in der Forstwirtschaft,
- Mitarbeiter in der Landschaftspflege,
- Personen in der Schädlingsbekämpfung,
- Beschäftigte in der Pflege von Gleis- und Sportanlagen,
- Arbeitnehmer in der Nutztierhaltung,
- Beschäftigte im Pflanzenfachhandel.
Die Berufskrankheit ist also keineswegs auf klassische Landwirtschaftsbetriebe beschränkt.
Warum ist die Entscheidung so bedeutsam?
Über viele Jahre mussten Betroffene oftmals erhebliche Schwierigkeiten überwinden, um einen Zusammenhang zwischen ihrer Parkinson-Erkrankung und dem beruflichen Umgang mit Pestiziden nachzuweisen.
Bereits im Jahr 2024 hatte der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfohlen, Parkinson durch langjährige Pestizidexposition als Berufskrankheit anzuerkennen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden 2025 nochmals bestätigt und konkretisiert.
Die nun beschlossene Aufnahme in die Berufskrankheitenliste schafft deutlich mehr Rechtssicherheit für Betroffene. Anerkennungsvoraussetzungen und Prüfungsmaßstäbe werden klarer definiert.
Welche Leistungen kommen in Betracht?
Wird die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, können erhebliche Ansprüche gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger bestehen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Heilbehandlung,
- medizinische Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Verletztengeld,
- Verletztenrente,
- Pflegeleistungen,
- Hinterbliebenenleistungen.
Gerade bei fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankungen kann die Anerkennung einer Berufskrankheit daher erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Auch ältere Fälle sollten geprüft werden
Besonders wichtig:
Viele Betroffene gehen davon aus, dass ein Antrag heute keine Aussicht auf Erfolg mehr habe, weil die Erkrankung bereits vor Jahren festgestellt wurde.
Das ist häufig nicht richtig.
Bereits vor der förmlichen Aufnahme in die Berufskrankheitenliste konnte die Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betroffenen hierdurch grundsätzlich keine Nachteile entstehen sollen.
Auch ältere Fälle sollten daher sorgfältig geprüft werden.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wer an Parkinson leidet und über viele Jahre beruflich mit Pestiziden gearbeitet hat, sollte prüfen lassen,
- welche Pestizide verwendet wurden,
- über welchen Zeitraum eine Belastung bestand,
- welche Tätigkeiten konkret ausgeübt wurden,
- ob bereits eine Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgt ist,
- und welche medizinischen Unterlagen vorliegen.
Je früher die notwendigen Nachweise gesichert werden, desto besser sind regelmäßig die Erfolgsaussichten.
Fazit
Die Aufnahme des „Parkinson-Syndroms durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ in die Berufskrankheitenliste stellt einen bedeutenden Fortschritt für viele Betroffene dar. Sie bestätigt die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen Jahre und erleichtert künftig die Anerkennung entsprechender Erkrankungen als Berufskrankheit.
Wer an Parkinson erkrankt ist und über viele Jahre beruflich mit Pestiziden gearbeitet hat, sollte seine Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft sorgfältig prüfen lassen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht unterstütze ich Betroffene bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern – sowohl im Verwaltungsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.