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Kinderbonus und Unterhalt – Wie wird angerechnet?

Die Auszahlung des Kindesbonus steht unmittelbar bevor. 200,00 EUR werden im September gezahlt und weitere 100,00 EUR im Oktober diesen Jahres. Voraussetzung ist lediglich, dass im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Geregelt ist das in § 6 Bundeskindergeldgesetz. Rechtlich handelt es sich um Kindergeld und so wird es auch behandelt. Der Kinderbonus wird auf den Barunterhalt angerechnet, bei Minderjährigen zu 50 % und bei Volljährigen zu 100 %. Das kann man nachlesen in § 1612b BGB.

Wer kindergeldberechtigt ist, erhält das Geld von der Familienkasse und Kindesunterhalt muss dann für die beiden Monate entsprechend angepasst werden.

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