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Düsseldorfer Tabelle neu 2022

Pünklich zum Jahresende hat das OLG Düsseldorf die neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie regelt den Unterhalt ab Januar 2022. Gläubiger und Schuldner sollten darauf achten, dass die Beträge für den Kindesunterhalt angepasst werden. Sofern der Kindesunterhalt dynamisch tituliert ist, wird der neue Unterhalt automatisch fällig.

Was ist neu?

Der Kindesunterhalt erhöht sich, ebenso das Kindergeld. Der Mindestunterunterhalt = 100 % bis zu einem unterhaltsrechtlichen Einkommen von 1.900,00 EUR sieht nun so aus:

  • 0 – 5 Jahre = 286,50 EUR (2021 283,50 EUR) (2020 267,00 EUR)
  • 6 – 11 Jahre = 345,50 EUR (2021 341,50 EUR) (2020 322,00 EUR)
  • 12 – 17 Jahre = 423,50 EUR (2021 418,50 EUR) (2020 395,00 EUR)
  • ab 18 Jahre = 350,00 EUR (2021 345,00 EUR) (2019 326,00 EUR)

Angepasst werden auch die Zahlungen in den höher Einkommensgruppen oberhalb von 1.900 EUR.

Mehr zum Unterhalt erfahren Sie hier.

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