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Kündigungsschutzklage: Was kostet der Anwalt?

Die Kosten richten dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der sogenannte Streitwert, der sich bei der Kündigungsschutzklage nach dem Einkommen richtet und zwar das für drei Monate: Einkommen 3.000 EUR brutto x drei Monate = 9.000 EUR. Bezahlen muss man das. Daraus werden die Rechtsanwaltsgebühren berechnet:

Streitwert: 9.000,00 EUR

Verfahrensgebühr 659,10 EUR

Terminsgebühr 608,40 EUR

Auslagenpauschale 20,00 EUR

Umsatzsteuer 244,63 EUR

Gesamtsumme 1.532,13 EUR

Wird vor Gericht eine Vereinbarung getroffen, entsteht eine zusätzliche Gebühr. Die Kosten sehen dann so aus:

Streitwert: 9.000,00 EUR

Verfahrensgebühr 659,10 EUR

Terminsgebühr 608,40 EUR

Einigungsgebühr 507,00 EUR

Auslagenpauschale 20,00 EUR

Umsatzsteuer 340,96 EUR

Gesamtsumme 2.135,46 EUR

Auf zwei Dinge sei noch hingewiesen: Vor dem Arbeitsgericht kommt eine Kostenerstattung durch den Gegner nicht in Frage, egal, wie das Verfahren ausgeht. Das heißt, jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Reicht das Geld nicht, dann kann bei Gericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Der Anwalt hilft dabei Das Gericht prüft anhand eines Formulars die wirtschaftlichen Verhältnisse und trifft dann eine Entscheidung.

Hier erfahren Sie mehr zu den Kosten eines Rechtsanwalts.

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