
Kündigungsschutzklage: Was kostet der Anwalt?
Die Kosten richten dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der sogenannte Streitwert, der sich bei der Kündigungsschutzklage nach dem Einkommen richtet und zwar das für drei Monate: Einkommen 3.000 EUR brutto x drei Monate = 9.000 EUR. Bezahlen muss man das. Daraus werden die Rechtsanwaltsgebühren berechnet:
Streitwert: 9.000,00 EUR
Verfahrensgebühr 659,10 EUR
Terminsgebühr 608,40 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Umsatzsteuer 244,63 EUR
Gesamtsumme 1.532,13 EUR
Wird vor Gericht eine Vereinbarung getroffen, entsteht eine zusätzliche Gebühr. Die Kosten sehen dann so aus:
Streitwert: 9.000,00 EUR
Verfahrensgebühr 659,10 EUR
Terminsgebühr 608,40 EUR
Einigungsgebühr 507,00 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Umsatzsteuer 340,96 EUR
Gesamtsumme 2.135,46 EUR
Auf zwei Dinge sei noch hingewiesen: Vor dem Arbeitsgericht kommt eine Kostenerstattung durch den Gegner nicht in Frage, egal, wie das Verfahren ausgeht. Das heißt, jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Reicht das Geld nicht, dann kann bei Gericht ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Der Anwalt hilft dabei Das Gericht prüft anhand eines Formulars die wirtschaftlichen Verhältnisse und trifft dann eine Entscheidung.