Grunge Stempel rot BERATUNG VOM FACHANWALT

Blindengeld: Versorgungsamt zur Zahlung gezwungen!

Dieser Beitrag soll Mut machen. Schnell verfängt man sich im Dschungel der Bürokratie und stößt auf Widerstand. Gewinnen wird, wer sich nicht unterkriegen lässt. Die Mühe und Beharrlichkeit hat sich für den Mandanten im wahrsten Sinne des Wortes ausgezahlt.

Warum ist dieser Fall so außergewöhnlich?

Der Mandant hat mit meiner Unterstützung fünf Jahre um seinen Anspruch auf Blindengeld gekämpft. Das Versorgungsamt hat sich mit großer Mühe dagegen gestemmt. Zu guter Letzt zog auch dort die Erkenntnis ein: Das Blindengeld muss gezahlt werden und zwar jeden Monat 400,00 EUR und das noch viele, viele Jahre. Obwohl der Mandant erwerbsunfähig ist und wenig Geld hat, ist er das Risiko des eingegangen.

Alles begann mit seinem Antrag auf Blindengeld im Juli 2015. Im November 2015 hat das Versorgungsamt den Antrag abgelehnt. Ich habe für den Mandanten den Widerspruch (hier geht´s zum Muster eines Widerspruchs) erhoben, finanziert über die Beratungshilfe. Zwar hat das Amt einen Befundbericht beim Augenarzt eingeholt, aber kein Gutachten. Das widerspricht dem Amtsermittlungsgrundsatz, weil der Befundberich alles andere als aussagekräftig war. Es kam, wie es kommen musste, der Widerspruch blieb erfolglos.

Dem schloss sich die Klage vor dem Sozialgericht an, finzanziert mit der Prozesskostenhilfe. Das Prozedere hat sich leider wiederholt. Der ärztliche Befundbericht wurde eingeholt, aber kein Gutachten, trotz ausdrücklichen Antrags. So ging auch die Klage verloren.

Davon ließ sich der Mandant nicht beeindrucken. Wir haben gemeinsam die Berufung zum Thüringer LSG in Erfurt eingelegt. Mit Unterstützung der für den Fall zuständigen Richterin kam die Wende. Sie hat nicht nur dem Mandanten die Prozesskostenhilfe bewilligt. Sie hat auch beim Direktor der Klinik für Augenheilkunde der Uni-Klinik Jena ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Experte hat den Mandanten eingehend untersucht und dessen Blindheit bestätigt. Das war im Juli 2019. Erst dann ist das Versorgungsamt eingeknickt und zahlt das Blindengeld.

Worin liegt die Tragik des Falles?

Seit Juli 2019 wird das Blindengeld gezahlt und das wird in Zukunft so bleiben, denn die Steigerung der Sehkraft ist ausgeschlossen. Es fehlt aber die Zeit von Juli 2015 bis Juni 2019. Der Nachweis der Blindheit ist erst mit dem Gutachten gelungen, für die davor liegende Zeit aber nicht. Anders hätte es aussehen können, wenn das Versorgungsamt oder das Sozialgericht ein Gutachten eingeholt hätten.

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