Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen trifft das Gericht, um den Betroffenen/die Betroffene zu schützen.

Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,

  • die Wohnung der verletzten Person zu betreten
  • sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten
  • bestimmte andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält
  • Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen
  • Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen

Das gilt auch, wenn eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat oder eine Person widerrechtlich und vorsätzlich in die Wohnung einer anderen Person oder deren befriedetes Besitztum eindringt oder eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.

Wichtig:

Täter und Opfer müssen nicht miteinander verwandt oder verheiratet sein.

Hat das Opfer zum Zeitpunkt einer Tat mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt, so kann sie von diesem verlangen, ihr die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Oft wird die alleinige Nutzung der Wohnung befristet. Das heißt, es muss eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Wer einer Anordnung des Gerichts zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt davon unberührt. Tritt also zum Beispiel eine Körperverletzung hinzu, so fällt die Strafe härter aus.