Was ist ein Ehevertrag?
Alle Probleme, die im Rahmen der Trennung und der Ehescheidung auftreten, können in einem Ehevertrag geregelt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass zwischen den Ehegatten Einvernehmen über die Regelungen und ein gewisses Maß an Kompromissbereitschaft besteht. In einem ersten Schritt muss sich jeder Ehegatte Gedanken darüber machen, wo er Regelungsbedarf sieht und welches Ergebnis am Ende stehen soll. Anschließend müssen die gegen läufigen Interessen herausgearbeitet und darüber Einigkeit erzielt werden. Abschließend kann der Vertrag entworfen werden.
Der Ehevertrag kann das Ergebnis einer erfolgreichen Mediation zwischen den Eheleuten sein.
Die Vorteile liegen auf der Hand
Vertrag kommt von vertragen. Das heißt, den Betroffenen bleiben anstrengende gerichtliche Auseinandersetzungen erspart. Es wird keine schmutzige Wäsche gewaschen. Man kann einander weiter in die Augen schauen. Die Zukunft ist kein Zustand eisigen Schweigens oder tiefer Abneigung. Immer wenn Kinder durch die Trennung betroffen sind, ist das von herausragender Bedeutung.
Gerichtsverfahren sind risikoreich. Der Ausgang ist oft ungewiss. Das Kostenrisiko ist hoch und nur schwer zu kalkulieren. Die Kosten für den Ehevertrag sind dagegen überschaubar.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Die Grenze hat der Gesetzgeber aber bei der Sittenwidrigkeit gezogen, wenn zum Beispiel eine Seite stark benachteiligt wird. Nicht alles kann in einem Ehevertrag geregelt werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem anwaltlichem Mediator. Alternativ sollte der Vertragsentwurf durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Wann wird der Ehevertrag abgeschlossen?
Der Abschluss eines Vertrages ist vor, während oder nach der Ehe möglich. Oft erfolgt der Abschluss in der Zeit zwischen der Trennung der Ehegatten und dem Ausspruch der Scheidung, wenn also die wirtschaftlichen Verflechtungen wieder gelöst werden und die Ansprüche, die sich aus dem Gesetz ergeben, geklärt werden müssen.
Was macht der Notar?
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden, § 1410 BGB. Das heißt, der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Wer jemals ein Grundstück gekauft hat, weiß ungefähr, wie das geht. Das ist im wahren Leben selten ein Problem. Der Streit entzündet sich immer am Inhalt des Vertrages und solange keine Einigkeit herrscht, kann man sich den Weg zum Notar sparen. Der Notar kostet auch dann Geld, wenn man sich doch nicht einig wird und der Entwurf des Vertrages im Papierkorb landet. Deshalb zuerst die Einigkeit herstellen, dann den Notar aufsuchen.
Wie hilft der Rechtsanwalt?
Der Notar ist neutral, der Rechtsanwalt vertritt die Interessen seiner Mandantschaft. Ohne vorher den Rat des Rechtsanwalts einzuholen, den Notar aufzusuchen ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn es nicht wirklich etwas zu regeln gibt, sondern lediglich der bestehende Zustand im Vertrag festgehalten werden soll, also zum Beispiel ein umfassender Verzicht.
Ob das aber für den betreffenden Ehegatten wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein Verlustgeschäft, darüber klärt der Rechtsanwalt auf und er kann helfen die eigene Position zu verbessern und Ansprüche durchzusetzen oder abzwehren. Der Notar hingegen ist zur Unabhängigkeit und Unarteilichkeit verpflicht. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt.
Am Anfang werden alle möglichen in Frage kommende Ansprüche angesprochen:
- Unterhalt
- Scheidung
- Ehewohnung & Immobilie
- Elterliche Sorge
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn
- sonstige Ausgleichsansprüche z.B. Schulden
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nicht bei jeder Trennung ist jeder Punkt wichtig. Aber es darf nichts übersehen werden, sonst finden mit dem Abschluss des Ehevertrages die Streitigkeiten immer noch kein Ende.
Wann ist der Ehevertrag sittenwidrig?
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