Die Mediation zur Regelung des Umgangs mit dem Kind

Teil der Auseinandersetzung zwischen den Eltern ist oft der Umgang mit dem Kind oder den Kindern. Ob die Eltern miteinander verheiratet sind, ist ohne Belang. Auf die gemeinsame elterliche Sorge kommt es ebenfalls nicht an. Anspruch auf Umgang hat auch, wer nicht die elterliche Sorge inne hat. Zwei Möglichkeiten hat, wer mit der Situation unzufrieden hat. Auf das Rechtliche allein beschränkt ist der Weg zum Gericht. Gelingt dort keine Einigung, regelt das Gericht mittels Beschluss den Umgang. Monate kann das dauern. Das Kostenrisiko ist erheblich, denn der Streit kann sich über zwei Instanzen hinziehen. Das beide Seiten und das Kind mit der Entscheidung einverstanden sind, wird kaum der Fall sein. Folge sind verhärtete Fronten. In der Zukunft gemeinsame Entscheidungen im Sinne des Kindes zu treffen ist fast unmöglich.

Wenn beide Eltern dazu bereit sind, vereinbart man stattdessen einen Termin beim Mediator. Nicht Monate gehen ins Land, sondern nur Tage. Der Mediator erfragt, wo die unterschiedlichen Interessen liegen und unterstützt die Eltern bei Suche nach einer Lösung, mit der beide Eltern und das Kind leben können. Planen Sie für den ersten Termin ca. 90 Minuten. Eine Lösung lässt sich meist erzielen, um den Umgang wieder anzuschieben, zum Beispiel für die nächsten Wochen oder Feiertage. Gelingt noch keine endgültige Vereinbarung, so erzielt man einen Teilerfolg, auf den man aufbauen kann. Ist der erste Schritt geschafft, wird es leichter. Man kann sich nach einiger Zeit nochmals mit dem Mediator treffen und reflektieren, was noch verbessert werden kann.

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