Dieses Kapitel ist vielleicht das umfangreichste im gesamten Sozialrecht, weil jeder im Alter auf die Rente hofft und das sie ihn von der Altersarmut fernhalten möge.

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Die Gesetzliche Rentenversicherung ist geregelt im 6. Sozialgesetzbuch, kurz SGB VI. Der Streit dreht sich – vereinfacht ausgedrückt – um zwei Fragen. Wer ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sei es gesetzlich oder freiwillig. Und welche Leistungen erhalte ich. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, wie hoch die Leistungen sind.

Versicherter Personenkreis:

Versicherungspflicht

Versicherungsfreiheit

freiwillige Versicherung

Nachversicherung

Versorgungsausgleich

Leistungen aus der Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen):

medizinische Rehabilitation

Teilhabe am Arbeitsleben

ergänzende Leistungen

Übergangsgeld

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:

Altersrente

Hinterbliebenenrente:

kleine und große Witwen- und Witwerrente

Waisenrente

Erziehungsrente

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema:

⇒ Arbeitslosengeld I nach Erwerbsminderungsrente