Dieses Kapitel ist vielleicht das umfangreichste im gesamten Sozialrecht, weil jeder im Alter auf die Rente hofft und das sie ihn von der Altersarmut fernhalten möge.
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Die Gesetzliche Rentenversicherung ist geregelt im 6. Sozialgesetzbuch, kurz SGB VI. Der Streit dreht sich – vereinfacht ausgedrückt – um zwei Fragen. Wer ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sei es gesetzlich oder freiwillig. Und welche Leistungen erhalte ich. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, wie hoch die Leistungen sind.
Versicherter Personenkreis:
Versicherungspflicht
Versicherungsfreiheit
freiwillige Versicherung
Nachversicherung
Versorgungsausgleich
Leistungen aus der Rentenversicherung
Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen):
medizinische Rehabilitation
Teilhabe am Arbeitsleben
ergänzende Leistungen
Übergangsgeld
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:
Altersrente
Hinterbliebenenrente:
kleine und große Witwen- und Witwerrente
Waisenrente
Erziehungsrente
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