Unfallversicherung

Hilfe bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die Unfallversicherung schließt die Lücke zwischen der Kranken- und Rentenversicherung. Es gibt deshalb Überschneidungen mit diesen beiden Versicherungen.

versicherter Personenkreis

Versicherung kraft Gesetzes

Versicherung kraft Satzung

freiwillige Versicherung

Versicherungsfreiheit

Formalversicherung

Versicherungsfall

Arbeitsunfall

Wegeunfall

Betriebsgemeinschaftsveranstaltung

Berufskrankheiten

Die Unfallversicherung ist lukrativ, weil deren Leistungen vielfach über die der Kranken- oder Rentenversicherung hinaus gehen. Deshalb lohnt sich der Kampf um den Anspruch.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern, so steht es im Gesetz, § 26 SGB VII. Klingt banal, ist es aber nicht. Eine Formulierung wie „mit allen geeigneten Mitteln“ gibt es in den Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Dort ist statt dessen in § 2 SGB V von der „Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots“ die Rede. Während also die gesetzliche Krankenversicherung per Gesetz zur Sparsamkeit gezwungen ist, verfügt die gesetzliche Unfallversicherung über mehr Möglichkeiten, von denen man als Betroffener profitiert.

Leistungen

Heilbehandlung

Verletztengeld

Verletztenrente

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Sozialrecht